Die Frage, welchen Unterschied es zwischen einer „Initiativbewerbung“ und einer „Zielgruppenkurzbewerbung“ gibt, wird auffallend häufig gestellt.

Als erste Orientierung kann folgende Antwort dienen: Es kommt darauf an, welches Ziel Sie verfolgen. Wenn Sie nur einzelne Unternehmen ansprechen wollen, schicken Sie eine Initiativbewerbung. Wenn Sie aber eine bestimmte Branche (Zielgruppe) auf geeignete Arbeitsplätze hin untersuchen und damit eine Vielzahl von Betrieben erreichen wollen, bedienen Sie sich der Zielgruppenkurzbewerbung. Das ist nicht nur effizienter sondern auch weitaus kostengünstiger.

Dazu eine kurze Anmerkung: Wir stellen uns die Aufgabe, für unsere Kund*innen im Markt ganz gezielt nach geeigneten Arbeitsplätzen zu suchen. Dazu gibt es aber keine Lösung von der Stange. Was wir anbieten, kann immer nur auf den Einzelfall bezogen sein. Für uns stellt sich in erster Linie die Frage, mit welcher Bewerbungsstrategie unsere Bewerber*innen ihr Ziel am besten erreichen können.

Die gewählte Strategie hängt auch mit der Branche und der Größe der Betriebe zusammen. In der Beratung stellen wir immer wieder fest, dass sich die Bewerber*innen nur selten Gedanken darüber machen, welche Suchwege die Betriebe bei ihrer Personalsuche beschreiten. Wenn wir uns den Arbeitsmarkt anschauen, stellen wir nämlich fest, dass der buchstäblich in zwei Hälften zerfällt. Da sind einmal die großen Firmen, die nur rund gerechnet 5% aller Betriebe in Deutschland ausmachen, aber etwa die Hälfte aller Arbeitsplätze bieten. Die andere Hälfte bieten die kleinen Firmen, die aber 95% aller Betriebe in Deutschland darstellen. Dass die großen und kleinen Betriebe jeweils andere Suchwege wählen, um geeignetes Personal zu finden, wissen wir aus vielen Untersuchungen.

Bei der „Zielgruppenkurzbewerbung“, die wir unseren Kund*innen anbieten, haben wir ganz besonders die kleinen Betriebe als Zielgruppe im Auge.

Kommen wir auf die Eingangsfrage noch einmal zurück und beginnen mit den Gemeinsamkeiten: Beide, „Zielgruppenkurzbewerbung“ und „Initiativbewerbung“, gehören zu den Selbstvermarktungsstrategien bei der Jobsuche, werden also unaufgefordert verschickt. Beide gehen von ähnlichen Prämissen aus, wobei wir die „Zielgruppenkurzbewerbung“ als die effektivere Form der Bewerbung ansehen, weil bei ihr die Suchfunktion stärker ausgebildet ist.

Damit sind wir auch schon bei den Unterschieden. Während eine Initiativbewerbung üblicherweise die gesamten Bewerbungsunterlagen enthält, besteht die Zielgruppenkurzbewerbung in der Regel nur aus einem Anschreiben, das ein in Ich-Form geschriebenes Arbeitsplatzangebot enthält sowie einem beruflichen Kurzprofil. Wir favorisieren die Zielgruppenkurzbewerbung unter unserer Treuhandadresse, d.h. wir verschicken die Kurzbewerbung an eine sorgfältig ausgewählte Zielgruppe und geben für den ersten Kontakt die Adresse unseres Büros an. Eine solche Treuhand- oder auch Treuhänderbewerbung genannt hat den Vorteil, dass Arbeitssuchende nicht sofort ihre gesamten persönlichen Daten aufdecken brauchen. Die Rückmeldungen, die wir von den Arbeitgebern erhalten, liegen in der Regel bei 3 – 5 %. Nicht selten können unsere Bewerber*innen zwischen verschiedenen Angeboten wählen.